Allgemein

Die Ortsgemeinde Busenhausen bemüht sich seit vielen Jahren im Bereich der Dorfökologie um eine nachhaltige Entwicklung wie sie in den Zielen der Agende 21, der Weltumweltkonferenz von Rio, beschrieben ist.

Dazu zählen unter anderem:

Ø      Pflege und Neuanlage von Obstbaumbeständen sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Bereich

Ø      Renaturierung des alten Steinbruchs

Ø      Erhaltung von Hofbäumen

Ø      Erhaltung der Wege mit Hohlwegcharakter

Ø      Gestaltung der öffentlichen Plätze mit dorftypischen Blumen, Sträuchern und Bäumen

Ø      Wirtschaftsweg als Spurbahnweg

Ø      Mauerbegrünung an vielen privaten Gebäuden

Ø      Fichtenentfernung im privaten Hof- und Gartenbereich

Einbuchung von Flächen ins Ökokonto

 

Gutachten zur Bestandserhebung des Rotmilans im Raum Altenkirchen

Die Verbandsgemeinde Altenkirchen bearbeitete seinerzeit im Rahmen einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes den Teilplan Windenergie. Eine mögliche Sonderfläche zur Ausweisung von Windenergienutzung lag teilweise in der Gemarkung Busenhausen.

Als Grundlage zur Beurteilung der Eingriffsmöglichkeit möglicher Windenergienutzungen im Hinblick auf das Arten- und Biotoppotenzial fehlten flächenhaft durchgeführte Untersuchungen zu potenziell besonders betroffenen Tiergruppen (insbesondere Vögel).

Die Ortsgemeinde Busenhausen hat daher im März 2005 zur Bereitstellung von abwägungsrelevantem faunistischem Datenmaterial das Büro für Regionalplanung, Naturschutz und Landschaftspflege (BRNL) in Hachenburg mit der Erfassung und Bewertung des Rotmilanbestandes auf einer größeren Teilfläche im Umfeld von Altenkirchen beauftragt.

Sowohl ideell als auch finanziell wurde die Ortsgemeinde Busenhausen dabei von den Nachbargemeinden Bachenberg, Heupelzen und Hilgenroth unterstützt.

Des weiteren haben im gesamten Untersuchungsgebiet eine Vielzahl von interessierten Frauen und Männern wertvolle Zuarbeit geleistet, denen an dieser Stelle besonders gedankt sei.

 

Landschaftsschutzgebiet

Der nord-östliche Teil der Gemarkung Busenhausen liegt im neu ausgewiesenen Landschaftsschutzgebiet „Wälder und Offenlandbereiche um Marienthal“.  Die Schutzverordnung ist am 11. Juni 2006 in Kraft getreten.

Innerhalb der Gemarkung Busenhausen betrifft dies weite Teile des Waldes, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Der Schutzzweck wird im § 3 der Schutzverordnung wie folgt beschrieben:

Schutzzweck ist die Erhaltung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des weitgehend von Bebauung und Eingriffen unberührten überlieferten Landschaftsbildes. Kennzeichnend sind neben der Klosteranlage von Marienthal und ihrer Umgebung strukturreiche, weitgehend unzerschnittene Laubmischwälder in Verbindung mit den bäuerlich geprägten landwirtschaftlichen Fluren der umliegenden Dörfer. Besonderer Schutzzweck für das gesamte Gebiet ist die Erhaltung und Entwicklung seines Erholungswertes und der Erholung in der Stille.

Im § 4 sind die Genehmigungsvorbehalte beschreiben und es heißt im Absatz 1:

Im Landschaftsschutzgebiet sind ohne Genehmigung der Naturschutzbehörde alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Charakters des Gebietes oder wesentlicher teile führen können oder die dem Schutzzweck zuwiderlaufen.

Im § 5 sind dann die Ausnahmen von den Genehmigungsvorbehalten aufgeführt.

Demnach ist eine ordnungsgemäß ausgeübte land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung und die ausgeübte Jagd und Fischerei nach den Regeln der guten fachlichen Praxis sowie die ordnungsgemäße Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Gewässer auch weiterhin möglich.

Die Ortsgemeinde begrüßt ins besondere die Unterschutzstellung der Waldflächen die sich durch unbelastete Wälder mit Quellbereichen und natürlich entstandenen Ilexflächen auszeichnen. Seitens der Ortsgemeinde Busenhausen bestehen keine Bedenken gegen die Unterschutzstellung.